Der Weg zur Nachtflugqualifikation
Stell Dir vor...
Ein warmer Tag im Fricktaler Spätsommer neigt sich dem Ende entgegen... Die Sonne steht schon tief am Horizont während die anderen die letzten Flugzeuge in den Hangar schieben und die Tore schliessen. In diesem Moment startest Du den Motor...
Kurz darauf hebst Du mit deinem Fluglehrer ab und fliegst in den Sonnenuntergang. Dein Ziel: Die Nachtflugberechtigung.
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Schon bald wirst Du erleben: Das Fliegen bei Nacht fühlt sich anders an. Sieht anders aus. Hört sich anders an - Und riecht sogar irgendwie anders, zumindest bildest Du Dir das ein.
Du sammelst eine Menge neuer Eindrücke, erlernst das Navigieren bei Nacht und fliegst bereits alleine einige Volten.
Ein paar Stunden Schlaf im Hotel und ein, zwei Kaffee später landest Du am nächsten Morgen wieder in Schupfart.
Währenddessen ziehen die anderen die ersten Flugzeuge aus dem Hangar...
Voraussetzungen & Ausbildungsumfang
Voraussetzung für den Erwerb der Nachtflugqualifikation ist lediglich der Besitz einer gültigen PPL-A oder LAPL-A. Inhaber einer LAPL-A müssen vor Beginn der Nachtflugausbildung noch die Übungen "Fliegen nach Instrumenten", die Teil der Ausbildung zur PPL-A ist, nachholen. Es werden keine Erfahrungsstunden vorausgesetzt.
Die Nachtflugberechtigung ist zwingende Voraussetzung für die IFR-Ausbildung
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Die Ausbildung selbst besteht aus einer theoretischen Einweisung über die Besonderheiten des Fliegens bei Nacht sowie den praktischen Teil der Ausbildung. Dieser besteht mindestens aus dem Folgenden:
5 Flugstunden bei Nacht
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davon mind. 3 Ausbildungsstunden mit Fluglehrer
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davon mind. 1 Ausbildungsstunde Überland-Navigation
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mind. 1 Überlandflug mit Fluglehrer von mind. 50 km
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Es muss keine Prüfung abgelegt werden.
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Die nächsten Schritte
Du bist bereit deinen fliegerischen Horizont zu erweitern und die Nacht erobern? Oder möchtest zuerst mehr Informationen zum Thema NVFR? Melde Dich doch telefonisch bei uns im Sekretariat.
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