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Definition Ecolight Ecolight-Flugzeuge sind besonders ökologische und ökonomische Leichtflugzeuge, welche die deutsche Bauvorschrift LTF-UL erfüllen müssen. Spezielle Anforderung: Mind. 20kg/m2 Flächenbelastung und max. 65 dB(A) nach ICAO Annex 16, Kap. 10, sowie max. 121 PS Leistung. Segelflugzeugschlepp ist wie in Deutschland erlaubt. Mit Rettungsgerät beträgt das MTOW 472,5 kg.
Lizenz Erwerb des nationalen RPPL mit mind. 30 Std. praktischer Ausbildung und PPL-Theorie. Wer bereits über eine ausländische Dreiachser-UL Lizenz verfügt, macht noch die schweizer PPL-Theorie sowie einen praktischen Skill-Test RPPL-ECO auf einer Ecolight-Maschine, sofern mind. 30 ausländische UL-Stunden in einem Flugbuch belegt werden können. Für PPL-Inhaber mit SEP und/oder TMG ist eine Typen-Einweisung, welche von einem berechtigten Fluglehrer im Flugbuch bestätigt wird, ausreichend. Für das Upgrading von nationalem RPPL-ECO auf nationalen RPPL-SEP/TMG ist eine Difference-Training Zusatzausbildung nach RFP Art 57g mit Skilltest notwendig. Ecolight-Stunden können an den nationalen RPPL-SEP/TMG nicht angerechnet werden, jedoch umgekehrt. Ecolight-Piloten müssen wie alle PPL-Piloten mind. über ein Medical Class II gemäss JAR-FCL verfügen. ECO-Stunden sind in einem separaten Flugbuch zu führen.
Flugbetrieb Piloten mit einem nationalen PPL-ECO Ausweis dürfen innerhalb den Lufträumen G und E fliegen. Landungen auf einen Flugplatz im Luftraum D ist mit Bewilligung der Flugplatzbehörde möglich. Flüge über die Landesgrenzen müssen zuerst durch bilaterale Länderabkommen geregelt werden. Erste Lösungen sind bis Ende 2005 vorgesehen.
Kennzeichen Ecolight-Flugzeuge werden mit HB-WXX fliegen (Schweiz. Hoheitszeichen, dann immer Whisky, gefolgt von zwei individuellen Buchstaben.
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Ikarus C42B
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